AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der FORSIT Group
Für das Produkt - Ancel Security
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der FORSIT Industrial GmbH, In der Raste 12, 53129 Bonn (im Folgenden „Lieferant“ genannt) an ihre Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt) für das Produkt „Ancel Security“.
Software-Bereich
1. Nutzungsrechte („Lizenzen“)
1.1 Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software. Dieses Recht ist zeitlich auf die im Angebot angegebene Laufzeit beschränkt. Ist keine solche Angabe vorhanden, beträgt die Dauer des Nutzungsrechts 12 Monate.
1.2 Mit dem Nutzungsrecht erhält der Kunde die Berechtigung, die Software zu betreiben und Kopien zur Datensicherung anzufertigen. Es berechtigt außerdem zur Installation auf der im Angebot angegebenen Anzahl von Servern, Diensten und Clients.
1.3 Das Nutzungsrecht darf nicht weitergegeben oder übertragen werden.
1.4 Die Software enthält auch Open-Source-Komponenten. Die Nutzungsrechte für diese Komponenten sind vom Kunden direkt bei den jeweiligen Entwicklern oder Entwicklergemeinschaften zu erwerben, und es gelten die für diese Komponenten festgelegten Lizenzbedingungen anstelle der vorstehenden Bestimmungen.
2. Lizenzschlüssel
2.1 Nach vollständiger Bezahlung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für die Nutzung der Software erforderlichen Lizenzschlüssel zur Verfügung. Diese Lizenzschlüssel sind bis zum Ablauf des jeweiligen Nutzungsrechts gültig.
2.2 Nach Ablauf des Lizenzschlüssels kann die Software nicht mehr verwendet werden. Der Kunde kann jedoch jederzeit beim Auftragnehmer ein Angebot zur Verlängerung der Lizenz anfordern.
3. Produktmerkmale
Die Lösung „Ancel Security“ ist eine Backup-Software, die im Vergleich zu herkömmlichen Backup-Programmen eine verbesserte Widerstandsfähigkeit gegen Malware bietet. Die dafür verwendeten Schutzmaßnahmen sind im Angebot oder in der Kommunikation des Auftragnehmers mit dem Kunden beschrieben. Es wird jedoch keine Garantie dafür gegeben, dass diese Maßnahmen gegen alle Arten von Malware wirksam sind.
4. Garantie
4.1 Ein Mangel gilt auch dann als behoben, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Möglichkeit zur Umgehung des Mangels aufzeigt, vorausgesetzt, dass der Mangel rechtzeitig und begründet gemeldet wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der Mängelbeseitigung eine neue Version der Software zu akzeptieren, sofern dies nicht unzumutbar ist.
4.2 Die Bestimmung des § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen.
5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit, die in dem Angebot angegeben ist. Danach verlängert er sich automatisch um jeweils drei Monate, sofern der Kunde den Vertrag nicht mindestens 15 Kalendertage vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, rechtzeitig neue Lizenzschlüssel anzufordern, wobei der Auftragnehmer Unterstützung anbietet.
5.2 Eine ordentliche Kündigung der Softwareübertragung ist für beide Parteien ausgeschlossen.
5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber die ihm eingeräumten Nutzungsrechte überschreitet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben davon unberührt.
5.4 Bei Beendigung des Vertrags in Bezug auf die Software erlischt das Nutzungsrecht und die Rechte fallen an den Auftragnehmer zurück.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Funktionalität der Software regelmäßig zu überprüfen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen.
Hardware-Bereich
1. Eigentum
Je nach Vereinbarung kann der Kunde dem Auftragnehmer Hardware wie Bandlaufwerke, Festplatten oder Server zur Verfügung stellen. Das Eigentum an dieser Hardware geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
2. Garantie
2.1 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts, sofern in den folgenden Bestimmungen keine Abweichungen angegeben sind.
2.2 Im Falle einer Nacherfüllung hat der Auftragnehmer das Recht zu wählen, ob der Mangel durch Reparatur behoben oder durch Ersatzlieferung neue Hardware bereitgestellt wird.
2.3 Mängel an der Hardware berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag.
2.4 Die Frist für Gewährleistungsansprüche richtet sich nach der Dauer des Nutzungsrechts an der Software.
Weitere grundlegende Vorschriften
1. Vergütung
1.1 Die Vergütung des Auftragnehmers ist im Angebot anzugeben. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird für eine Vertragsverlängerung nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit eine zusätzliche Vergütung fällig. Diese wird auf der Grundlage der Vergütung für die ursprüngliche Laufzeit berechnet.
1.2 Die Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt durch den Auftraggeber ohne Abzüge zu begleichen.
1.3 Wenn die Zahlung nicht innerhalb der Frist erfolgt, gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist.
2. Haftungsbeschränkung
2.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Einhaltung für die Durchführung des Vertrags von grundlegender Bedeutung ist und auf deren Einhaltung sich der Vertragspartner verlassen durfte.
2.3 In Fällen gemäß Abschnitt 2.2 haftet der Auftragnehmer nicht für wirtschaftliche Verluste, entgangene Gewinne, indirekte oder Folgeschäden oder Ansprüche Dritter, es sei denn, solche Schäden waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbar.
2.4 Der Schadensersatz in Fällen gemäß Abschnitt 2.2 und der Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2.5 Die Haftung des Auftragnehmers gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
3. Schlussbestimmungen
3.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, seine Ansprüche sind unbestritten oder durch rechtskräftiges Urteil anerkannt.
3.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die darauf basierenden Verträge unterliegen deutschem Recht.
3.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn.
3.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines darauf basierenden Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine Bestimmung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
3.5 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.